Rheinsberg 2015Rheinsberg 2015. Foto: Reinhard Hoßfeld

Quelle: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/presse/archiv/20110919.1310.359206.html

Auslegung von Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben Neu- und Ausbau der Bundesstraße 158n, Ortsumgehung Ahrensfelde, vom 26.09. - 25.10.

Pressemitteilung Berlin, den 19.09.2011

Für das Straßenbauvorhaben Neu- und Ausbau der Bundesstraße 158n, Ortsumgehung Ahrensfelde, einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin und in der Gemeinde Ahrensfelde im Landkreis Barnim des Landes Brandenburg, wird im Rahmen eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens der Länder Berlin und Brandenburg die Auslegung von Planunterlagen vom 26. September bis 25. Oktober 2011 durchgeführt.

Beantragt wurde das Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Tiefbau. Da es sich im Berliner Abschnitt um eine Straßenbaumaßnahme auf dem Territorium des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf handelt, erfolgt die Auslegung bürgernah im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Stadtplanung, Foyer im 4. OG, Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, in der Zeit von Montag, Dienstag, Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 030/90293-5201 auch außerhalb dieser Zeiten.
Parallel sind die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren vor Ort einsehbar im "Kiek in" e.V. Berlin, Bürgerzentrum, Wörlitzer Str. 3A (Havemanncenter),12689 Berlin.
In diesem Bürgerzentrum werden keine fachlichen Auskünfte erteilt.

Einwendungen gegen den Plan können bis 08. November 2011 schriftlich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, GR B, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, oder während der Auslegung auch am Auslegungsort erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass parallel zur Berliner Auslegung die Auslegung im Land Brandenburg in der Bürgerinformationsstelle der Gemeinde Ahrensfelde in der Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde, durchgeführt wird.

Eine fachliche Betreuung während des Auslegungszeitraums erfolgt dienstags in der Auslegungsstelle Ahrensfelde und donnerstags in der Auslegungsstelle Marzahn-Hellersdorf jeweils von 13.00 - 18.00 Uhr.

Die Planunterlagen sind auch im Internet veröffentlicht unter www.lbv.brandenburg.de (Unterverzeichnis Aufgaben –> Planfeststellung –> Auswahl laufender Anhörungsverfahren)

 

Statt allmählichem Zusammenwachsen eine neue Mauer am Stadtrand? (2011)

Die im jetzigen Verfahren benannte "Variante 2" zu realisieren bedeutet sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Marzahn NordWest als auch für die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Ahrensfelde eine erhebliche Verschlechterung ihres Wohnumfeldes. Wie bekannt sein dürfte, spielten nicht die Belange der Menschen in Berlin-Marzahn NordWest und in Ahrensfelde die den Ausschlag gebende Rolle für die Auswahl der "Variante 2", sondern rein finanzielle Gründe des Senats von Berlin, genauer gesagt, der durch das Land Berlin aufzubringende Anteil an den Baukosten.

Ökologisch orientierte Stadtplanung würde den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs als die sinnvollere Aufgabe ansehen – und auch realisieren. Das beträfe die Ausweitung eines bezahlbaren Bus- und Straßenbahnverkehrs sowie auch die Erhöhung der Frequenz der jetzt von der ODEG betriebenen Eisenbahnstrecke Berlin-Lichtenberg – Werneuchen (bei halbstündlichem Betrieb wären das übrigens vier Schließungen der Schranken pro Stunde). Würde die Eisenbahnstrecke "weggespart" werden, ginge die Zug-Anbindung von Werneuchen, Blumberg, Seefeld nach Berlin verloren; das hätte Auswirkungen auf den Weg von/ zur Arbeit bis hin in den familiären Bereich (wie kommen dann z.B. die auf den Zug angewiesenen Enkel aus Werneuchen zu den Großeltern nach Berlin?).

Es wäre aus den verschiedensten Gründen nicht gut, eine Mauer zwischen Ahrensfelde und Berlin zu errichten. Die Gemeinde Ahrensfelde und den Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf verbindet eine ganze Menge, Ahrensfelder Schüler sind in Marzahn Nord zur Schule gegangen und gehen z.T. wohl noch heute dorthin. Der Bau der B 158 n in der Variante 2 würde zu einer Isolierung der Ortslage führen, die Bewegungsfreiheit von und nach Berlin einschränken, ebenso auch die Bewegungsfreiheit von Berlin nach Ahrensfelde. Als im Jahr 1987 das Neubaugebiet Ahrensfelde-Süd fertiggestellt war, zog im September die Ahrensfelder Elli-Voigt-Oberschule in die dortige 53. Oberschule um; die Gemeinde Ahrensfelde konnte eine neuerbaute Kinderkombination sowie eine neuentstandene Kaufhalle auf Berliner Territorium mitnutzen. Erste enge Wechselbeziehungen zwischen Dorf – Siedlungsgebiet – Neubaugebiet wurden sichtbar. Das allmähliche Zusammenwachsen des Dorfes Ahrensfelde und des angrenzenden Stadtbezirks Berlin-Marzahn wurde eigentlich nur durch das Vier-Mächte-Abkommen gebremst, das die Grenzen der Stadt Berlin bestimmte. Heute ist es egoistisches Kleinstaatendenken, das verhindert, dass das alte ländliche Straßendorf Ahrensfelde – seine kommunale Eigenständigkeit bewahrend - sich schrittweise in die Bebauung des nordöstlichen Berliner Stadtrandes einfügt.

Eine B 158 n würde das Dorf Ahrensfelde in zwei Teile spalten, die B 158 n also keine Erleichterung bringen, keine Lösung des (Stau-)Problems, sondern nur eine Verschiebung desselben um nur ein paar Meter. Und wenn es zum Bau eines acht Meter hohen Trassenteils käme, würde schon diese Höhe ausreichen, die Abgase von den 40.000 Fahrzeugen, die täglich durchfahren sollen, in alle Windrichtungen zu pusten, zuallererst nach Ahrensfelde und Marzahn NordWest, je nachdem, in welche Richtung der Wind bläst. Alle Kinderspielplätze in der näheren Umgebung, ob öffentlich oder in einer Kindertagesstätte gelegen, könnten sich auf eine Zufuhr von mit Abgasen angereicherter "Frischluft" freuen. Marzahn Nord wäre dann nicht mehr für seine Randlage am Regionalpark Barnimer Feldmark berühmt, sondern für von einem zunehmenden Individualverkehr in die Gegend geschleuderten Lärm und Dreck; welche Folgen das für die Gefährdung der Gesundheit von Jung und Alt hat –müssen Mediziner beurteilen.

Insgesamt ist damit zu rechnen, dass die Wohnqualität auch in Marzahn Nord abnehmen würde. Wie erschütterungsfrei (oder sollte man sagen "schwertransportbebensicher" sind die Häuser in der Klandorfer Straße – angemerkt sei hier nur am Rande die Frage: wie geschützt ist die Gegend gegen die Gefährdung durch gefährdendes Gut, vor allem dann, wenn es mal "innertroglich" kracht?). Lärm und Gestank in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser, auch die Unmöglichkeit, die Straße zu überqueren, werden wohl für einen Wegzug mancher Mieter aus dem Umgehungsstraßenbereich sorgen (möglicherweise ist das sogar gewollt); eine Arztpraxis, ein S-Bahnhof, auch die Sparkasse Barnim würden sich auf der anderen Seite der B 158 n befinden. Am Rande einer Versammlung hatte es schon ganz sarkastisch geheißen, die Versorgungswege an der Klandorfer Straße könnten nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge nur mit Bollerwagen befahren werden. Und was würde passieren, wenn es mit der Verkürzung der Straßenbahnschleife nicht klappt? Wird dann Ahrensfelde Nord völlig vom Straßenbahnnetz abgehängt?

Würde die Variante zwei realisiert, wäre ein Linksabbiegen aus Richtung Berlin (Hohenschönhausen) in das Dorf Ahrensfelde nicht mehr möglich. Es müsste damit gerechnet werden, dass es zu einer erheblichen Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs in Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße, Märkischer Allee, Havemannstraße, Schorfheidestraße, Feldstraße, Dorfstraße kommen könnte. Diese Straßen sind aber zu einem großen Teil Nebenstraßen und nicht für einen deutlich zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr geeignet. Gerade hier wäre zu erwarten, dass Gefahrensituationen generell zunehmen – das beträfe Kinder, die auf ihrem Weg zur Grund- oder Sekundarschule sind, oder zu einer Kindertagesstätte, und es würden sich die Gefahren insbesondere für Senioren erhöhen, wenn sie die Havemannstraße überqueren, um in ein Ärztezentrum zu gelangen. Erheblich verschlechtern würde sich die Situation für Radfahrer, deren Interessen verkehrsplanerisch offenbar nicht berücksichtigt wurden. Einrichtungen, die jetzt öffentlich genutzt werden (in der Märkischen Allee 414 mit Jugendamt, Jugend- und Freizeithaus "UNO", die Freizeitstätte Toleranz – ein Freizeitangebot für Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenalter sowie eine Nebenstelle des Vereins vietnamesischer Bürger und ihrer Familienangehörigen Reistrommel e.V.) oder Einrichtungen, die mit erheblichen öffentlichen Mitteln aufgewertet wurden (zwei Kindertagesstätten, ein Abenteuerspielplatz), müssten u.U. geschlossen werden. Es ist insbesondere die direkte Nachbarschaft des Bauvorhabens und des Gebäudes Märkische Allee 414, die befürchten lässt, dass eine dauerhafte Beschädigung des Baukerns nicht auszuschließen ist. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass es in der Märkischen Allee 410 ein kleines Zimmertheater gibt, das Berliner deutsch-russische Tschechow-Theater, das vom Kulturring in Berlin e.V. betrieben wird und dessen Besucher oft die S-Bahn benutzen und Straßen überqueren müssen und die sicher keine Lust haben auf eine Daueraufführung des "Stückes" B 158 n im Hintergrund. Übrigens gibt es vor dem Gebäude Märkische Allee 414 einen großen Parkplatz. Hier stellt zurzeit sein Auto ab, wer aus dem Umland kommt und mit der S-Bahn weiterfahren will.

Die B 158 n würde nicht nur den historischen Dorfkern von Ahrensfelde zerstören, die Attraktivität des unmittelbar an Berlin grenzenden Dorfes stark beschädigen und die Entwicklung der Gemeinde unwiederbringlich beeinträchtigen. Auch die vielgepriesenen Ahrensfelder Terrassen oder das mit "Multifunktionskisten" ausgerüstete Schorfheideviertel in Marzahn Nord würden an Attraktivität einbüßen, die Lebensqualität für die Anwohner zwischen Eichepark und Ahrensfelder Chaussee, zwischen Seelgrabenpark und Klandorfer Straße im wahrsten Sinne des Wortes verlärmt und verschmutzt werden.

Mögen Berlin und Brandenburg ein sinnvolles Verkehrskonzept finden, welches unter akzeptablen Bedingungen alle weiteren Belange (Städtebau, Umwelt und Natur, soziale Infrastruktur, Mensch u.a.) integriert. Bereits 1987 glaubten Ahrensfelder Bürger, eine merkliche Entlastung ihrer Dorfstraße in Sichtweite vor sich zu haben. Um diese Entlastung zu erreichen, sollte bis zum Jahr 1990 die (zu verlängernde) Otto-Buchwitz-Straße (seit 1992 heißt sie Blumberger Damm) in die damalige F 158 eingebunden werden – in Höhe Ortseingang aus Richtung Blumberg; der Verkehr zur Autobahn wäre südlich an Ahrensfelde vorüber geleitet worden, der Straßenverkehr im Dorf selbst hätte sich wieder normalisiert.

Reinhard Hoßfeld

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